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Stadt Oldenburg in Holstein Formulare und Meldungen , zur Formularübersicht

Erklärung zur Barrierefreiheit

Formularserver der Stadt Oldenburg in Holstein

Die Stadt Oldenburg in Holstein ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in Verbindung mit EN 301 549 und WCAG 2.2 auf Stufe AA.

Diese Erklärung gilt für den Formularserver unter formulare.oldenburg-holstein.de, einschließlich aller darüber angebotenen Formulare und der erzeugten Eingangsbestätigungen. Für das übrige Angebot der Stadt gelten eigene Erklärungen.

Diese Erklärung ist ein Entwurf.

Sie wird erst verbindlich, wenn die Anwendung vor dem Produktivgang geprüft wurde und die Stadt die unten offen gelassenen Angaben ergänzt hat. Bis dahin beschreibt sie den Stand der Entwicklung, nicht den eines geprüften Angebots.

Stand der Vereinbarkeit

Dieses Angebot ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die unter „Nicht barrierefreie Inhalte“ aufgeführten Punkte sind noch offen.

Wie diese Erklärung erstellt wurde

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Geprüft wurden der Quelltext, die ausgegebenen Seiten und die erzeugten PDF-Dateien: Rollen, Zustände und Beschriftungen der Bedienelemente, die Bedienbarkeit mit der Tastatur, die Reihenfolge und Führung des Fokus sowie die Kontrastwerte, letztere rechnerisch aus den tatsächlich ausgelieferten Farben. Die Eingangsbestätigungen wurden zusätzlich maschinell mit veraPDF 1.30.2 geprüft.

Nicht stattgefunden hat bisher eine Prüfung mit Vorleseprogrammen und mit Menschen mit Behinderung. Eine Selbstbewertung kann sie nicht ersetzen: ob ein Bedienelement im Sinne der Norm ausgezeichnet ist, lässt sich am Quelltext ablesen — ob es sich mit einem Vorleseprogramm auch benutzen lässt, nicht.

Von der Stadt zu ergänzen: Datum der Erstellung dieser Erklärung, Datum der letzten Überprüfung sowie, sobald vorhanden, Name und Datum der externen Prüfung.

Was umgesetzt ist

Aufbau und Bedienung

  • Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, einen Sprunglink zum Inhalt und eine durchgehende Überschriftenfolge ohne übersprungene Ebenen.
  • Alles ist mit der Tastatur bedienbar, der Fokus ist immer sichtbar und wird nach jedem Schritt an die Stelle geführt, an der es weitergeht — nach einem Schrittwechsel an den Seitenanfang, nach dem Schließen eines Dialogs zurück auf die Schaltfläche, aus der er hervorging.
  • Mehrseitige Formulare zeigen ihren Fortschritt und sagen den Wechsel des Schritts für Vorleseprogramme an.
  • Der Seiteninhalt lässt sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen; die Anwendung rollt dabei nicht waagerecht. Breite Tabellen rollen innerhalb ihres eigenen Bereichs.

Formulare

  • Alle Felder haben sichtbare Beschriftungen und verknüpfte Hilfetexte.
  • Fehler werden gesammelt am Anfang des Formulars gemeldet, mit Sprunglinks zum jeweiligen Feld. Jede Meldung nennt die Ursache und den Weg zur Behebung.
  • Pflichtfelder sind nicht nur mit einem Sternchen markiert, sondern auch im Text ausgewiesen.
  • Die Straßenauswahl folgt dem ARIA-Muster für Auswahlfelder mit Suche: sie ist mit den Pfeiltasten, Pos1, Ende, Eingabe- und Escape-Taste bedienbar, meldet die Zahl der Vorschläge an Vorleseprogramme und lässt eine Straße zu, die im Verzeichnis noch nicht steht.

Darstellung

  • Über die Schaltfläche Darstellung im Kopf jeder Seite lassen sich größere Schrift, stärkerer Kontrast, deutlich unterstrichene Links, angehaltene Bewegung und ein hervorgehobener Tastaturfokus einschalten. Die Einstellung bleibt auf dem Gerät erhalten. Sie ist ein Angebot und keine Voraussetzung: die Seite ist auch ohne sie benutzbar.
  • Über die Schaltfläche Vorlesen daneben liest die Seite sich selbst vor, Abschnitt für Abschnitt, mit Anhalten, Vor- und Zurückspringen und einstellbarer Geschwindigkeit. Der gerade gelesene Abschnitt ist markiert. Gesprochen wird von Ihrem Gerät; dabei werden keine Daten übertragen, und die Stadt erfährt nicht, wer sich was vorlesen lässt.
    Das ersetzt kein Vorleseprogramm. NVDA, JAWS und VoiceOver können mehr: sie führen durch Formulare und nennen Rollen und Zustände. Diese Funktion liest den Text — gedacht für alle, die kein Vorleseprogramm benutzen, etwa bei Leseschwäche oder müden Augen. Sie beginnt nie von selbst, damit niemand zwei Stimmen übereinander hört.
  • Farbe ist nie das einzige Unterscheidungsmerkmal; es kommen Symbol und Text hinzu.
  • Text steht mit mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, Umrisse von Bedienelementen mit mindestens 3:1.
  • Bewegungen werden unterdrückt, wenn das Betriebssystem reduzierte Bewegung meldet — unabhängig von der Einstellung oben.

Eingangsbestätigung als PDF

  • Sie entspricht PDF/UA-1 (ISO 14289-1) und hat einen Strukturbaum: Überschriften sind als Überschriften ausgezeichnet, Tabellenzellen kennen ihre Spalten- und Zeilenüberschrift, die Fußzeile ist als Beiwerk gekennzeichnet und wird nicht mitgelesen. Dokumentsprache und Titel sind gesetzt, die Schriften sind eingebettet und jedes Zeichen ist einem Unicode-Zeichen zugeordnet.
  • Geprüft mit veraPDF 1.30.2. Die maschinell prüfbaren Anforderungen sind vollständig erfüllt. Auch hier gilt: was sich maschinell prüfen lässt, ist nur ein Teil der Norm.
  • Alle Angaben der Bestätigung stehen zusätzlich als Text auf der Seite und in der E-Mail. Wer mit PDF-Dateien nicht arbeiten kann, ist damit nicht ausgeschlossen.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Prüfung mit Vorleseprogrammen steht aus. Betroffen sind besonders die selbst gebauten Bedienelemente — die Straßenauswahl, das Menü für die Darstellung und die Rückfragedialoge in der Verwaltung. Sie folgen den anerkannten Mustern, sind aber noch nicht mit NVDA, JAWS oder VoiceOver erprobt. Bis dahin lässt sich die Straße auch über „Meine Straße ist nicht dabei“ in ein gewöhnliches Textfeld eintragen.
  • Inhalte in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache fehlen. Sie sind vorgesehen, aber noch nicht erstellt. Bis dahin hilft die Stadt telefonisch und persönlich beim Ausfüllen weiter.
  • Für Formulare, die nur zeitweise geöffnet sind, gibt es bisher keinen Hinweis in Leichter Sprache, wann sie wieder erreichbar sind.
  • Die Vorlesefunktion hängt von der Sprachausgabe des Geräts ab. Wo der Browser keine mitbringt oder keine deutsche Stimme installiert ist, erscheint die Schaltfläche nicht oder die Aussprache weicht ab. Die Seite bleibt davon unberührt lesbar.
  • Ohne JavaScript sind die Formulare nicht benutzbar. Die Angaben werden beim Ausfüllen laufend geprüft, und das setzt aktives JavaScript voraus. Wer es abgeschaltet hat oder abschalten muss, kann die Meldung telefonisch, schriftlich oder persönlich abgeben; die Wege stehen unten.
  • In der internen Verwaltungsoberfläche unterscheiden sich in einem Balkendiagramm benachbarte Abschnitte nur im Farbton, nicht in der Helligkeit. Die Werte stehen daneben und in einer Tabelle, sodass niemand auf die Farbunterscheidung angewiesen ist. Der Bereich ist nur für Beschäftigte der Stadt zugänglich.

Barrieren melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder brauchen Sie eine Auskunft in einer Form, die hier nicht angeboten wird? Melden Sie sich bei uns:

Wir antworten innerhalb eines Monats. Wenn wir mehr Zeit brauchen, sagen wir Ihnen innerhalb dieser Frist, warum und bis wann.

Schlichtungsverfahren

Wenn wir Ihnen auf Ihre Rückmeldung nicht oder nicht zufriedenstellend geantwortet haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein anrufen. Sie ist bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein eingerichtet. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Von der Stadt zu ergänzen: Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Internetadresse der Schlichtungsstelle. Sie sind hier bewusst nicht eingesetzt, damit in einer Rechtsbehelfsbelehrung keine ungeprüften Kontaktdaten stehen.